Artikel 1: Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Broschüren, Offerten, Kostenvoranschläge und sonstigen Vorschläge der Molco B.V. (nachfolgend: „Molco“) sowie für alle mit Molco geschlossenen Verträge, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verträge über den Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen sind nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn diese zuvor ausdrücklich und schriftlich mit Molco vereinbart wurden.
1.2 Auf alle Angebote, Broschüren, Offerten, Kostenvoranschläge, sonstigen Vorschläge und Verträge von Molco finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, unabhängig von etwaigen (vorherigen) Verweisen des Auftraggebers auf seine eigenen oder andere Bedingungen. Solche abweichenden Bedingungen werden von Molco nicht akzeptiert, es sei denn, dies wurde schriftlich anders vereinbart.
Artikel 2: Angebote
2.1 Alle Angebote von Molco sind unverbindlich.
2.2 Alle von Molco bereitgestellten Abbildungen, Zeichnungen, Kataloge, Cross-Listen, Verweise, Pläne, technische Beschreibungen und sonstigen Dokumente oder Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Sie sind jedoch nicht verbindlich und stellen keine Garantie für ihre Richtigkeit dar, es sei denn, schriftlich wurde etwas anderes vereinbart. Die darin enthaltenen Informationen zu Aussehen oder Eigenschaften der Waren dienen lediglich als allgemeine Richtlinie, aus der der Auftraggeber keine Rechte ableiten kann.
2.3 Ein Vertrag kommt zustande, sobald Molco und der Auftraggeber diesen schriftlich bestätigt haben oder sobald Molco mit der Ausführung begonnen hat.
2.4 Führt ein Auftrag zur Lieferung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen letztlich nicht zu einem Vertrag, behält sich Molco das Recht vor, entstandene Kosten für die Angebotserstellung in Rechnung zu stellen, sofern dies dem Auftraggeber zuvor mitgeteilt wurde.
Artikel 3: Preise
3.1 Die Preise von Molco gelten ausschließlich für die in der Auftragsbestätigung angegebenen Leistungen und Lieferungen.
3.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und in Euro (€).
3.3 Molco ist berechtigt, kostensteigernde Faktoren an den Auftraggeber weiterzugeben. Dazu gehören u. a. höhere Materialpreise, Lohnkosten, Steuern, Transportkosten und Änderungen der Wechselkurse, soweit diese nach Abgabe des Angebots oder nach Vertragsschluss entstanden sind. Molco wird den Auftraggeber so bald wie möglich darüber informieren. Eine Weiterberechnung erfolgt nur, soweit sie angemessen ist.
3.4 Erhöht sich ein Preis innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss um mehr als 10 %, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu kündigen. Dies muss schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist von acht Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung erfolgen. Wird diese Frist überschritten, bleibt der Vertrag einschließlich der Preiserhöhung wirksam.
3.5 Hat ein Angebot eine begrenzte Gültigkeit oder wird es unter bestimmten Bedingungen abgegeben, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben. Produkte im Ausverkauf haben eine begrenzte Stückzahl und werden im Webshop mit „Sale“ gekennzeichnet. Diese Produkte können nicht zurückgegeben werden, außer im Falle von Garantieleistungen.
3.6 Jedes Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte, digitalen Inhalte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um eine fundierte Beurteilung zu ermöglichen. Sofern Molco Abbildungen verwendet, stellen diese eine getreue Darstellung der angebotenen Produkte, Dienstleistungen und/oder digitalen Inhalte dar. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer sind für Molco nicht verbindlich und der Auftraggeber kann daraus keine Rechte ableiten.
3.7 Jedes Angebot enthält klare Informationen über die Rechte und Pflichten, die mit der Annahme des Angebots verbunden sind.
3.8 Pfandartikel werden im Webshop durch ein erkennbares Merkmal gekennzeichnet. Der Pfandwert wird ausdrücklich angegeben und gesondert auf der Bestellung berechnet. Dies kann zu zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber führen, bis der alte Artikel in der Originalverpackung zurückgegeben wird.
Artikel 4: Lieferung
4.1 Angegebene Lieferfristen werden von Molco nach bestem Ermessen festgelegt, gelten jedoch nicht als verbindlich, es sei denn, schriftlich wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung befindet sich Molco nicht in Verzug, es sei denn, eine verbindliche Frist wurde vereinbart und Molco wird schriftlich in Verzug gesetzt.
4.2 Die Lieferung verkaufter Produkte erfolgt frachtfrei, sofern die für den gewählten Spediteur festgelegte Portogrenze beim Abschluss der Bestellung erreicht wurde. Die Lieferung erfolgt einschließlich Versicherung bis zum vereinbarten Bestimmungsort, sofern nicht anders vereinbart. Für die Lieferbedingungen wird auf die Incoterms 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC) verwiesen.
4.3 Molco strebt an, Sendungen an Werktagen zwischen 08:00 und 17:00 Uhr zuzustellen, mit Ausnahme der Nachtzustellung, bei der die Zielzeit vor 08:00 Uhr liegt.
4.4 Die im Webshop angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf die Lieferung des Lieferanten an Molco. Sobald die Produkte bei Molco eingegangen und verarbeitet sind, erfolgt der Versand an den Auftraggeber.
4.5 Die Lieferung der verkauften Produkte gilt als erfolgt, sobald diese an dem vom Auftraggeber angegebenen Ort geliefert wurden. Dies kann unter anderem die Lieferung über die Schwelle, an einem vereinbarten Ort oder an ein Nachtdepot umfassen, abhängig von den vereinbarten Bedingungen.
4.6 Molco kann nicht garantieren, dass Lieferungen immer zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen, insbesondere innerhalb der Lieferroute. Verzögerungen können durch unvorhergesehene Umstände wie Verkehrsunfälle, Krankheit oder extreme Wetterbedingungen entstehen. Molco haftet nicht für Verzögerungen oder nicht erfolgte Lieferungen aufgrund solcher Umstände.
4.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lieferung den Inhalt der Sendung anhand des beigefügten Lieferscheins zu prüfen. Etwaige sichtbare Abweichungen, wie fehlende oder beschädigte Produkte, müssen innerhalb von zwei (2) Werktagen schriftlich an Molco gemeldet werden. Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine Meldung, gilt der Inhalt der Sendung als vollständig und vorbehaltlos akzeptiert.
Artikel 5: Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Auftraggeber darf die gelieferten Waren nur im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit weiterverkaufen, sofern:
a. die Waren in der Originalverpackung unverändert weitergegeben werden; und
b. der Auftraggeber seinen Abnehmer verpflichtet, bei einem Weiterverkauf dieselben Bedingungen einzuhalten.
5.2 Molco bleibt Eigentümer aller gelieferten Produkte, bis der Auftraggeber vollständig erfüllt hat:
5.3 Solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist, darf er die von Molco gelieferten Produkte, außer im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit, weder verkaufen, verpfänden noch anderweitig belasten. Wenn Dritte ein Sicherungsrecht an diesen Produkten geltend machen wollen, hat der Auftraggeber sofort anzugeben, dass er hierzu nicht befugt ist.
5.4 Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Molco nicht nach, hat Molco das Recht, die gelieferten Produkte ohne Mahnung oder gerichtliche Intervention zurückzunehmen.
5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Molco unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Dritte Rechte an unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren geltend machen.
Artikel 6: Zahlungen
6.1 Alle Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Zahlungsfrist gilt als verbindliche Frist. Molco ist berechtigt, eingehende Zahlungen auf die ältesten offenen Forderungen zu buchen.
6.2 Molco ist berechtigt, offene Beträge mit eventuellen Forderungen des Auftraggebers oder von Gesellschaften innerhalb desselben Konzerns des Auftraggebers zu verrechnen.
6.3 Im Falle von Insolvenz, Zahlungsaufschub, Vormundschaft oder sonstigem Verlust der Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Auftraggebers werden alle offenen Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers sofort und vollständig fällig.
6.4 Bei Nichtbeachtung von Zahlungsverpflichtungen haftet der Auftraggeber für außergerichtliche und gerichtliche Inkassokosten, einschließlich Mahnkosten, Kosten für Inkassobüros, Gerichtsvollzieher und rechtliche Unterstützung. Für die außergerichtlichen Inkassokosten verwendet Molco die Staffel gemäß dem niederländischen Inkassokostengesetz (WIK), wie im Beschluss über außergerichtliche Inkassokosten festgelegt. Weitere Informationen finden sich auf nvi.nl/wet-incasso-kosten-wik.
Artikel 7: Haftung
7.1 Molco haftet ausschließlich für direkte Schäden, die auf einem zurechenbaren Verschulden beruhen, und zwar bis maximal zum Rechnungswert des betreffenden Produkts oder, falls der Rechnungswert höher ist als der Versicherungsbetrag, bis maximal zum Versicherungsbetrag. Molco haftet nicht für:
Artikel 8: Reklamation / Garantie (vollständige Garantiebedingungen auf https://www.molco.nl/de/ einsehbar)
8.1 Geringfügige, handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Qualität, Modell, Farbe oder Verarbeitung begründen keinen Reklamations- oder Garantieanspruch.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Produkte bei Lieferung sofort auf sichtbare Schäden und/oder fehlende Teile zu prüfen. Etwaige Mängel müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden.
8.3 Molco muss jederzeit die Möglichkeit gegeben werden, Produkte zu reparieren oder zu ersetzen. Werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Molco Teile durch den Auftraggeber oder Dritte ersetzt oder zusätzliche Kosten verursacht, erlöschen alle Garantie- oder Erstattungsansprüche.
8.4 Stimmt Molco aus Kulanz einer Erstattung von Arbeitsstunden zu, gilt ein Standardtarif von 45 € pro Stunde (zzgl. MwSt.), ohne dass dadurch eine Haftung anerkannt wird. Die Erstattung erfolgt auf Basis der von Haynes festgelegten Pauschalzeiten. Molco behält sich das Recht vor, Zahlungen auszusetzen, bis die Untersuchungsergebnisse ihrer Lieferanten vorliegen, die Aufschluss darüber geben, ob eine Reparatur erforderlich ist.
8.5 Gibt Molco schriftlich die Erlaubnis, Fremdteile zu montieren, werden diese zum Einkaufspreis erstattet.
8.6 Werden die Produkte nach der Lieferung verändert, beschädigt oder in irgendeiner Weise angepasst, erlischt jeder Anspruch auf Reklamation oder Garantie.
8.7 Sind Produkte bei Lieferung ganz oder teilweise beschädigt oder verloren gegangen, hat der Auftraggeber ausschließlich Anspruch auf Ersatzlieferung. Molco wird die Ersatzlieferung so schnell wie möglich durchführen.
8.8 Der Auftraggeber kann bei Schäden, Verlust oder Verzögerungen während des Transports keine weiteren Rechte geltend machen als in diesem Artikel vorgesehen.
8.9 Reklamationen berechtigen den Auftraggeber nicht, Zahlungen auszusetzen.
8.10 Molco gewährt dem Auftraggeber dieselbe Garantie wie ihre Hersteller/Lieferanten, ohne zusätzliche Garantien. Auf die Eigenmarken Ashuki und Palidium gilt eine Garantie von 3 Jahren, ausgenommen elektrische Bauteile (1 Jahr).
8.11 Nicht gemeldete Teile werden nicht bearbeitet oder gutgeschrieben. Wenn Molco innerhalb einer Woche keine weiteren Anweisungen erhält, werden die Teile vernichtet, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf Erstattung hat.
Artikel 9: Höhere Gewalt
9.1 Molco ist verantwortlich für die schnellstmögliche Lieferung der Produkte in Zusammenarbeit mit Transportunternehmen und Lieferanten. Wird die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten, wird Molco versuchen, eine kommerzielle Lösung zu finden.
9.2 Höhere Gewalt bezeichnet jede Situation außerhalb des Einflusses von Molco, die die Vertragserfüllung ganz oder teilweise verhindert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, Brand, behördliche Maßnahmen, Export- oder Importverbote, Pandemien, Streiks, Störungen in der Lieferkette, Wetterbedingungen, Transportprobleme oder andere vergleichbare Umstände.
9.3 Im Falle höherer Gewalt ist Molco berechtigt, die Sendung zu verschieben oder zu stornieren. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
Artikel 10: Rücksendung (vollständige Rückgabebedingungen auf https://www.molco.nl/de/ einsehbar)
10.1 Entgegengenommene Waren dürfen nur zurückgesendet werden, wenn Molco zuvor ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat. Die Kosten für eine Rücksendung trägt dann Molco. Hat der Auftraggeber den Vertrag ganz oder teilweise auf Grundlage von Artikel 9 gekündigt, ist er berechtigt, die betreffenden Produkte nach vorheriger Mitteilung zurückzusenden.
10.2 Bei Rücksendungen ist das Produkt sorgfältig in der Original- oder gleichwertigen Verpackung zu verpacken. Schäden, die während des Transports aufgrund mangelhafter Verpackung entstehen, gehen zu Lasten und Risiko des Auftraggebers. Molco behält sich das Recht vor, Rücksendungen mit Transportschäden ganz oder teilweise abzulehnen, abhängig vom Ausmaß des Schadens.
10.3 Es ist nicht erlaubt, Einzelteile aus Sets, wie z. B. eine Wasserpumpe aus einem Zahnriemensatz, separat zurückzusenden. Rücksendungen können nur für das vollständige Set in seinem ursprünglichen, unbeschädigten Zustand erfolgen. Molco behält sich das Recht vor, Rücksendungen einzelner Teile aus Sets immer abzulehnen.
Artikel 11: Boni
11.1 Boni sind nur fällig und einlösbar, wenn der Auftraggeber bei der vollständigen Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder ergänzenden Vereinbarungen nicht in Verzug ist.
11.2 Für Werkstätten gilt: Bei jeder Bestellung im Molco-Webshop werden automatisch Punkte gesammelt. Für jede 50 € Bestellwert werden drei Bonuspunkte vergeben. Die gesammelten Punkte können gegen einen Bol.com-Gutschein oder Guthaben für den Webshop eingelöst werden. Bonuspunkte bleiben zwei Jahre gültig. Die Einlösung von Bonuspunkten für Gutscheine erfolgt über den Webshop, wobei der Gutschein innerhalb von ein bis zwei Wochen per E-Mail zugesandt wird. Guthaben kann direkt im Warenkorb angewendet werden, wobei der entsprechende Betrag vom Bestellwert abgezogen wird. Weitere Informationen finden sich unter „Umsatz & Bonuspunkte“ im Webshop. Großhändler sind nicht berechtigt, Punkte zu sammeln.
11.3 Zusätzlich zum Sammeln von Bonuspunkten kann der Auftraggeber zusätzliche Punkte verdienen, indem er sein jährliches Umsatzziel erreicht. Dieses Ziel wird zu Beginn des Jahres automatisch festgelegt und kann bis zum 31. Juli angepasst werden. Hat der Auftraggeber sein Umsatzziel erreicht, erhält er 10 % des Umsatzziels als zusätzliche Punkte, zusätzlich zu den bereits gesammelten Bonuspunkten.
Artikel 12: Aussetzung und Vertragsauflösung
12.1 Erfüllt der Auftraggeber eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, ist Molco berechtigt, ohne weitere Mahnung und gerichtliche Intervention und ohne Verpflichtung zu Schadensersatz, die (zukünftige) Lieferung der Produkte und/oder die Ausführung der Leistung auszusetzen und/oder den betreffenden Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet sonstiger Rechte von Molco.
12.2 Molco ist in den folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber sofort schriftlich zu kündigen, ohne vorherige Mahnung, gerichtliche Intervention oder Schadenspflicht gegenüber dem Auftraggeber:
Artikel 13: Geistiges Eigentum
13.1 Alle von Molco bereitgestellten Zeichnungen, Pläne, (digitalen) Dokumentationen und sonstigen Informationen bleiben Eigentum von Molco oder deren Lieferanten.
13.2 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Molco ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, diese Daten zu kopieren, Dritten zur Verfügung zu stellen oder für eigene Produktionen zu verwenden.
13.3 Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt zu einer sofort fälligen Vertragsstrafe von 25.000 € pro Verstoß, unbeschadet des Anspruchs auf vollständigen Schadensersatz.
Artikel 14: Änderung oder Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
14.1 Molco ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und/oder zu ergänzen. Für bereits angenommene Aufträge gelten jedoch stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Klauseln und Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft waren.
Artikel 15: Anwendbares Recht
15.1 Auf alle Angebote, Broschüren, Offerten, Kostenvoranschläge, sonstigen Vorschläge und Verträge von Molco findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
15.2 Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit oder aus Angeboten, Broschüren, Offerten, Kostenvoranschlägen, sonstigen Vorschlägen und Verträgen von Molco entstehen, werden vom zuständigen Gericht im Bezirk des Sitzes von Molco entschieden, unbeschadet des Rechts auf Berufung und Kassation.